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Schriftliche Anfragen einzelner Ratsmitglieder zukünftig in den Sitzungsunterlagen
Weitere neue Regelung in der Geschäftsordnung auf Antrag der UWV-Fraktion

Einen weiteren, neuen und positiven Aspekt hat die UWV-Fraktion für die neue Geschäftsordnung des Rates erfolgreich beantragt. Neben Verbesserungen in Sachen Fragerecht der Einwohnerinnen und Einwohner ist nunmehr auch das Fragerecht der Ratsmitglieder neu gefasst worden.

Bislang war es so, dass einzelne Ratsmitglieder Anfragen mündlich in der Ratssitzung stellen oder schriftlich bei der Bürgermeisterin einreichen konnten. Auf Wunsch konnte die Beantwortung dabei schriftlich verlangt werden. Diese Antworten erhielt dann immer nur jenes Ratsmitglied, welches die Anfrage gestellt hatte. 

Künftig regelt die neue Geschäftsordnung, dass die Fragen samt Antworten (wenn der Fragesteller eine schriftliche Beantwortung verlangt) dem gesamten Rat zur Kenntnis gegeben werden. 

UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner: „Dies schafft mehr Transparenz und mehr Information für alle Ratsmitglieder. Warum sollte beispielsweise ein Ratsmitglied aus Metternich nicht von meiner Anfrage und der Antwort aus dem Rathaus erfahren, wenn es für seinen Ort von Bedeutung hat? Und genauso mag es Fragestellungen geben, die für alle Orte und Wahlkreise Relevanz haben. So haben alle Ratsmitglieder, ganz gleich welcher Fraktion sie angehören, die Möglichkeit auf mehr Informationen.“

Entsprechend wurde der Beschluss sodann einstimmig im Rat gefasst.
(UW)

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