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UWV-Fraktion im Gemeinderat hat sich konstituiert 
Wegner Fraktionsvorsitzender, Leufer die Stellvertreterin, Müller Geschäftsführer

Am frühen Nachmittag hat sich gestern die UWV-Fraktion im Gemeinderat Weilerswist konstituiert. Die Unabhängigen gehen mit Uwe Wegner als Fraktionsvorsitzenden in die Ratsperiode. Seine Stellvertretung übernimmt Marion Leufer. Die Geschäfte werden von Matthias Müller geführt.

In einem danach terminierten Gespräch, mit der Bürgermeisterin und anderen, künftigen Fraktionen, hat die UWV bereits Position in der Frage bezogen, welches Modell der sog. Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder gewählt werden sollte.

Die gesetzliche Regelungen des Landes lassen dabei nach § 1 der gültigen Entschädigungsverordnung zwei Möglichkeiten zu:
eine monatliche Pauschale (in Höhe von 228,50 €) oder alternativ das Modell einer monatlichen Grundpauschale (in Höhe von 123,-- €) zuzüglich der Abrechnung von Sitzungsgeldern (21,20 € pro Sitzung).

Die UWV-Fraktion spricht sich für eine „einfache“ Pauschale aus, also ohne die zusätzliche Abrechnung einzelner Sitzungsgelder. 

Vorsitzender Uwe Wegner erläutert diese Haltung der Fraktion:

„Der Grundbetrag ist hier zwar zunächst höher, aber der erste Blick trübt dabei unseres Erachtens die Einschätzung über die Gesamtkosten. Beim Modell mit der zusätzlichen Abrechnung von Sitzungsgeldern sehen wir zunächst eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung. Vor allem aber sind wir überzeugt, dass bei dem von uns präferierten Modell die tatsächlichen Ausgaben für die Gemeindekasse unter dem Strich geringer sein werden. Durch die zahlreichen Sitzungstermine werden nämlich die Kosten schnell steigen, dadurch wahrscheinlich höher und somit ebenso auch die Aufwandsentschädigung für einzelne Ratsmitglieder.“ Dem wolle die UWV-Fraktion im Sinne der Bürgerschaft mit ihrer Haltung entgegenwirken.

Bei den sog. „sachkundigen Bürgern“ hat der Rat keine Auswahlmöglichkeit. Diese erhalten, unabhängig von der oben thematisierten Entscheidung zur Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder, nach § 2 der Entschädigungsverordnung des Landes grundsätzlich ein Sitzungsgeld in Höhe von 21,20 €.

Es ist fraglich, ob diese Position im Rat mehrheitsfähig sein wird. In der Vergangenheit wurde jedenfalls die Variante mit der zusätzlichen Abrechnung von Sitzungsgeldern festgelegt.

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