Kommunalwahl 2025
Themenbereich: Wahlen und Abstimmungen

Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt "Wahlen und Abstimmungen":

Wir setzen uns unter anderem ein für:
  • Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger
  • Bekenntnis zur Demokratie
  • Kein Fraktionszwang
Konkret / Im Einzelnen sagen wir in unserem Wahlprogramm:

Wie schon an anderer Stelle unseres Programms erwähnt, wollen wir mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, aber bei uns ist kein Platz für extremistische Positionen. Dies haben wir daher auch ausdrücklich in unserer Satzung niedergelegt. Wer extremistische Positionen vertritt, dem treten wir entschieden gegenüber.

Das Grundgesetz und der demokratische Rechtsstaat sind für uns die Leitlinie. Wir werden keine Kandidaturen unterstützen, die sich von extremistischem Gedankengut tragen lassen. Dies gilt für unsere Kandidatinnen und Kandidaten, als auch für die der anderen politischen Gruppierungen. Bei Wahlen und Abstimmungen wollen wir, dass sämtliche unserer Vertreterinnen und Vertreter in allen Gremien klare Position beziehen und sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für unsere Demokratie bewusst sind. Dies bedeutet, dass unsere Kandidatinnen und Kandidaten klar zum Ausdruck bringen, dass sie auf jede Unterstützung oder Befürwortung von extremistischen Gruppierungen verzichten. Nur wer diesem Passus uneingeschränkt zustimmt, kann und darf für uns kandidieren. Gleiches gilt auch für etwaige Unterstützung unsererseits bei Wahlen, bei denen wir keine eigenen Kandidatenvorschläge haben.

Unsere Mandatsträger sind der Gemeinde und ihrem Gewissen verpflichtet! Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass eine UWV im nächsten Rat der Gemeinde auf Grundlage dieses Programms möglichst einheitliche Positionen vertreten kann und sollte. Dennoch möchten wir ausdrücklich, für unsere gewählten Mandatsträger, von einem Fraktionszwang Abstand nehmen. Wir wollen, dass unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter in ihren Entscheidungen komplett frei sind und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

So wie es die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen vorsieht. Wir glauben fest daran, dass wirklich gute Entscheidungen ohnehin von einer breiten Mehrheit getragen werden müssen .
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