Kommunalwahl 2025Themenbereich: Bürgerbeteiligung und Bürgerservice
Heute werfen wir in unserem Wahlprogramm den Blick in den Themenschwerpunkt Bürgerbeteiligung und Bürgerservice:
Jede Gemeinde lebt von der ehrenamtlichen Mitwirkung durch Bürgerinnen und Bürger. Sei es in Vereinen, in Initiativen oder als Einzelpersonen.
Wir setzen uns unter anderem ein für:
• Transparenz durch Bürgerbeteiligung
• Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Planungen, Vorhaben etc.
• Ratssitzungen im Livestream
• Informationsfluss über das gesetzliche Minimum hinaus
• Ausbau von eGovernment
• Beteiligungsmöglichkeit bei Haushaltsfragen
• Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Planungen, Vorhaben etc.
• Ratssitzungen im Livestream
• Informationsfluss über das gesetzliche Minimum hinaus
• Ausbau von eGovernment
• Beteiligungsmöglichkeit bei Haushaltsfragen
• Unmittelbare Einbringung von Themen der Bürgerschaft in die Gremien
Konkret / Im Einzelnen sagen wir hierzu in unserem Wahlprogramm:
- Transparenz durch Bürgerbeteiligung
Bürgerinnen und Bürger müssen definitiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wir wollen möglichst viele von diesen, zusätzlich als Experten, auf ihrem speziellen Gebiet bei Entscheidungen mit einbinden. Nur so lässt sich der in der Bürgerschaft vorhandene Sachverstand optimal nutzen. Es geht dabei um Wertschätzung in Form von Beteiligungsmöglichkeiten für die Weilerswister Bürgerschaft. Es ist zwingend notwendig Vorhaben der Gemeinde transparent darzulegen und Projekte auf eine breitere Basis zu stellen. Dies dient unter anderem einem gesamtgesellschaftlichen Konsens.
Wir sind bereit, in den Fachausschüssen des Rates die in der Gemeindeordnung niedergeschriebene mögliche Einbindung der Bürgerinnen und Bürger zu intensivieren. Dort heißt es z. B. „Die Ausschüsse können Vertreter und Vertreterinnen derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“ Wir sind der Auffassung, dass hier bisher nicht alle Potentiale in unserer Gemeinde genutzt werden. Auch dies geht nach unseren Erfahrungen nur mit einer starken UWV..
Bürgerbeteiligung geht für uns über die gesetzlichen Vorgaben (etwa aus dem Bau- und Planungsrecht) hinaus. Bürgerversammlungen, Befragungen und Partizipation sind für uns keine lästige Pflicht. Vielmehr bieten sie die Möglichkeit der Mitwirkung aller Betroffenen und Interessierten, ehe durch Beschlüsse Fakten geschaffen werden, die dann nur noch formale und dadurch begrenzte Beteiligungsmöglichkeiten bieten. Die Praxis zeigt, dass diese dann eher Alibi-Charakter haben.
- Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Planungen, Vorhaben etc.
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor: „Der Rat unterrichtet die Bevölkerung über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Bevölkerung nachhaltig berühren, sollen die Bevölkerung möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.“
Wir stellen uns die Frage, warum trotz dieser Vorschrift öffentliche Diskussionen oft verhindert werden und man sich z.B. im Bau- und Planungsrecht rein auf die rechtlich vorgegebenen Verfahren beschränkt, anstatt die Bürgerschaft viel früher zu beteiligen. Wir stehen dafür ein, dass Entscheidungen proaktiv publiziert und somit frühzeitig öffentlich diskutiert werden können als bisher. Wenn hier Verwaltung und andere Fraktionen dies unterbinden, so kann eine starke UWV künftig mehr bewirken.
- Ratssitzungen im Livestream
In der modernen, digitalen Welt ist das Instrument des Livestreams von Rats- und Ausschusssitzungen das Medium für mehr Transparenz. Die Bürgerschaft hat ein Recht darauf transparent zu erleben, wie ihre politischen Vertreter und Vertreterinnen handeln und agieren – argumentieren.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir uns als UWV für die Einführung von Livestreams der Rats- und Ausschusssitzungen eingesetzt – leider ohne Erfolg.
Für uns bleibt jedoch klar: Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen in die Politik.
Deshalb fordern wir weiterhin, dass alle Sitzungen des Rates und der Ausschüsse live übertragen und später abrufbar bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, politische Entscheidungen unkompliziert und zeitnah mitzuverfolgen – unabhängig von Zeit und Ort.
Wir werden dieses wichtige Thema erneut in den Rat einbringen.
- Informationsfluss über das gesetzliche Minimum hinaus
Neben öffentlichen Diskussionen halten wir auch “Bürger-Werkstattgespräche” mit Betroffenen für vorstellbar. Bürgerinformation kann bereits eine einfache Postwurfsendung sein. Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise von Maßnahmen vor ihrer Haustüre, überrascht werden. Es reicht eben nicht der Hinweis, dass sie sich die Informationen hätten im Internet oder der Presse selbst beschaffen können. Dies ist fernab der Lebensrealität.
- Ausbau von eGovernment
- Beteiligungsmöglichkeit bei Haushaltsfragen
Wir können uns zudem vorstellen erneut die Voraussetzungen zur Einrichtung eines sog. Bürgerhaushaltes zu prüfen. Andere Kommunen praktizieren solche Beteiligungsmodelle. Ein MEHR an Einflussnahme bei der Aufstellung des kommunalen Haushaltes durch die Bürgerinnen und Bürger halten wir weiterhin für möglich und nötig.
- Unmittelbare Einbringung von Themen der Bürgerschaft in die Gremien
Durch unsere Initiative wurde die Geschäftsordnung des Rates geändert. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Fragen nun nicht mehr schriftlich vor der Sitzung einreichen, sondern können sie in der Sitzung selber spontan mündlich stellen.
Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort durch die Verwaltung möglich ist. Im Sinne des Fragestellers müssen diese aber im Nachgang von der Verwaltung beantwortet werden. Dieses hohe Gut wollen wir auch zukünftig in der Geschäftsordnung belassen. Bestrebungen, diese Regelung wieder fallenzulassen, werden wir entschieden widersprechen.
Darüber hinaus möchten wir erneut einen Ausschuss für Bürgeranregungen einrichten. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht ausdrücklich vor, dass jeder das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Dies ist ausbaufähig in unserer Gemeinde. Anstatt diese Chance zu sehen und den auf unseren Druck hin zunächst eingerichteten Ausschuss zu stärken und gemeinsam Verbesserungen anzustreben, haben die anderen Fraktionen diesen wieder abgeschafft. Wir stehen für Transparenz und wollen, dass jede Form der Bürgerbeteiligung an Bedeutung gewinnt. Wir wollen dem Eindruck entgegenwirken, dass Eingaben und Anliegen versanden.