Was haben wir gesagt, was haben wir getan?Zum Thema: Einwohnerfragerecht
In der heutigen Folge „Gesagt-Getan“
blicken wir auf Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Für uns als UWV ein ganz wichtiger Aspekt. Heute betrachten wir hier den Teilaspekt der „Einwohnerfragestunden“.
Als der aktuelle Rat frisch gewählt war, hatte insbesondere die UWV-Fraktion zahlreiche Änderungen für die Geschäftsordnung eingebracht. Ziel: war es dabei die Beteiligung der Bürgerschaft zu verbessern und für mehr Transparenz zu sorgen. So wie im Wahlprogramm 2020 als Ziel aufgeführt.
Manches Vorhaben scheiterte am Widerstand der Mehrheiten. Manches gelang uns dennoch. Positives Beispiel: ist der in den Sitzungen regelmäßig wiederkehrende Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
So sah die alte Geschäftsordnung noch vor, dass Anfragen der Bürger drei Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden mussten. Dazu mussten die Fragesteller diese Fragen auch noch einmal selber vortragen.
Dank der Initiative der UWV-Fraktion konnte hier eine Verbesserung erzielt werden. Fragen müssen heute nicht mehr schriftlich im Vorfeld eingereicht werden und können in jeder öffentlichen Sitzung auch spontan in mündlicher Form gestellt werden. Dies gilt zudem nicht nur für die Ratssitzugen sondern auch in den Sitzungen der Ausschüssen.
Kaum zu glauben: aber für eine solche, vermeintlich kleine Verbesserung musste die UWV gegen Widerstände angehen.
So bezog sich die Verwaltung hinsichtlich der Notwendigkeit des bisherigen Verfahrens, schlicht auf die Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Die UWV arbeitete heraus, dass dieses Argument zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrens nicht zutreffend war. Die Mustersatzung sah die unnötige Hürde einer vorherigen, schriftlichen Formulierung der Fragen, samt entsprechender Fristsetzung keineswegs vor.
Erstaunlich, dass die anderen politischen Mitbewerber das Verfahren früher offenbar als normal angesehen haben. Ebenfalls spricht es für sich, dass Bürgermeisterin und manche/r Ausschussvorsitzende/r über diesen Tagesordnungspunkt noch lange Zeit in den Sitzungen hinweg gingen. Ganz nach der alten Praxis: „es liegen keine schriftlichen Anfragen vor“.
Die UWV will die neue, bürgerfreundliche Regelung zukünftig weiter in der Geschäftsordnung verankert wissen. Bestrebungen diese Beteiligung wieder zurückzudrehen, werden wir widersprechen.
Aus dem Wahlprogramm 2020:
Unabhängig davon machen wir uns für andere Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates stark. Einwohnerfragestunden können hier anders gelebt werden. Derzeit müssen die Anfragen vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Dies stellt für uns eine nicht nachvollziehbare Hürde dar. Wir möchten, dass Einwohner ihre Anliegen ohne vorherige Anmeldung in den politischen Gremien mündlich vortragen können. Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort möglich sein wird. Im Sinne des Fragestellers sollte diese aber im Nachgang immer noch ausgiebig von der Verwaltung beantwortet werden.
Ergebnis 2025:
Die UWV hat das beschriebene Ziel aus dem Wahlprogramm erreicht.
