Beanstandung Niederschrift
Sachverhalt bleibt ungeprüft – Ratsmehrheit verzichtet auf Prüfung durch Aufsichtsbehörde

Was bleibt, ist der Eindruck eines ungeklärten Endes: Die Ereignisse rund um die Ratssitzung vom 19. Dezember 2024 und das damalige Abstimmungsverfahren zur Grundsteuer B werden nicht weiter rechtlich beleuchtet – obwohl ein regulärer Weg zur Überprüfung bestand. Der Gemeinderat entschied in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 im Ergebnis, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen.

Zuvor hatte u. a. die Fraktion der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV) Zweifel an der rechtlichen Korrektheit des Abstimmungsverlaufs im Dezember 2024 geäußert. Hintergrund war eine mutmaßliche Wiederholung einer Abstimmung und die damit verbundenen Irritationen – auch öffentlich diskutiert, insbesondere in sozialen Netzwerken. In der Folge beantragte die UWV eine Änderung der Sitzungsniederschrift, um den Ablauf klarer und nachvollziehbarer zu dokumentieren.

Der Rat folgte diesem Antrag am 10. April 2025 mehrheitlich – trotz ausdrücklicher rechtlicher Bedenken der Bürgermeisterin, die die Änderung für nicht zulässig hielt. UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner plädierte in der Sitzung für einen transparenten Umgang mit der Situation: „Wenn Uneinigkeit besteht, ist es sinnvoll, die Kommunalaufsicht um eine neutrale Einschätzung zu bitten – das ist nicht nur legitim, es stärkt das Vertrauen in das Verfahren.“ Laut Gemeindeordnung NRW ist genau dieser Weg vorgesehen: Nach einer Beanstandung durch die Bürgermeisterin kann der Rat an seinem Beschluss festhalten und so den Weg zur Prüfung der Niederschriftsänderung durch die Kommunalaufsicht veranlassen.

Doch dazu kam es nicht. In der Sitzung am 26. Juni – nach erfolgter und Beanstandung durch die Bürgermeisterin – verzichtete die Ratsmehrheit auf eine Bestätigung des eigenen Beschlusses vom 10.04.2025. Nur die UWV sprach sich noch dafür aus, die Klärung durch die Aufsichtsbehörde durch eine Wiederholung des eigenen Beschlusses zu ermöglichen. Andere Fraktionen, die im April noch zugestimmt hatten, enthielten sich nun oder folgten der Einschätzung der Verwaltung.

Damit bleibt die Frage, ob der damalige Ablauf in vollem Umfang rechtmäßig war, ungeprüft. Die UWV zeigt sich zurückhaltend, aber überzeugt: „Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um saubere Verfahren – und um das Signal, dass rechtliche Klarheit und Transparenz für uns alle wichtig ist“, so Wegner.

Ob es künftig erneut zu vergleichbaren Situationen kommt, bleibt abzuwarten. Der Wunsch nach mehr Transparenz dürfte jedoch nicht nur innerhalb des Rates bestehen – sondern auch bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern.

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