CDU, SPD und Grüne werden vom Verfassungsgerichtshof in die Schranken gewiesen
Kleine Parteien und Wählervereinigungen sind in ihren demokratischen Rechten gestärkt worden. In einer nachvollziehbaren Entscheidung, haben die Richter des Verfassungsgerichtshofes die im letzten Jahr von CDU, SPD und Grünen im Landtag beschlossenen Änderungen zum Kommunalwahlgesetz nun für unzulässig erklärt.
Uwe Wegner, Vorsitzender des Kreisverbandes der Unabhängigen Wähler-Vereinigung (UWV), sieht sich mit dem Urteil in seiner bisherigen Haltung bestätigt: „Es hatte schon damals Geschmäckle, dass die einzigen Profiteure einer veränderten Berechnung der Sitze eben nur die großen Parteien CDU, SPD und Grüne waren, alle anderen aber bei der Sitzverteilung in den kommunalen Vertretungen, der Räte und Kreistage, benachteiligt wurden. Das hat nun der Verfassungsgerichtshof mehrheitlich ebenso gesehen. Es kann schlichtweg nicht gerecht sein, dass für die großen Parteien bei der Berechnung der Sitze die erzielten Prozentpunkte nach der Wahl für die Sitzverteilung aufgerundet, bei den kleinen aber hingegen abgerundet werden sollten.“
Es brauche schon viel Fantasie, dies als gerecht zu verteidigen und anzunehmen, mit derartigen Tricks die Vielfältigkeit politischer Meinungen und damit den Wählerwillen in den kommunalen Vertretungen einzuschränken zu wollen und dies als verfassungskonform zu betrachten. Der Verfassungsgerichtshof sah jedenfalls eine Einschränkung der Chancengleichheit.
Wegner
abschließend: „Damit ist klar: jede einzelne Wählerstimme für Wählervereinigungen, wie der UWV, geht nicht verloren. Sie bringt weiter mehr Meinungsvielfalt in die kommunalen Vertretungen. Ich gehe davon aus, dass die Wähler den unsäglichen Versuch der Benachteiligung von Wählervereinigungen mit ihrem Votum am 14.09. entsprechend quittieren werden."
