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Mehrheiten im Rat weiter für zusätzliche Entschädigungen
Trotz Vorstoß der UWV-Fraktion erhalten Vorsitzende von Ausschüssen weiterhin eine zusätzliche Entschädigung

Zum Bedauern der UWV-Fraktion erhalten die Ausschussvorsitzenden künftig weiterhin eine zusätzliche, monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 228,50 €. Die UWV-Fraktion hatte beantragt, diese zukünftig durch eine Änderung des § 10 der Weilerswister Hauptsatzung auszuschließen. Dies macht, so steht es auch in der entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag, im Jahr ca. 16.500,--- € aus. Auf die fünf Jahre Ratsperiode gerechnet also mehr als 80.000 €.

Knackpunkt: für diese Änderung hätte es einer 2/3-Mehrheit der Mitgliederzahl des Rates (30) bedurft, also 21 Stimmen. Angesichts der auf kuriose Art und Weise wegen Corona vereinbarten Drittelung des Rates für die Sitzung am 17.12. auf 12 Ratsmitglieder, war dieses Quorum faktisch nicht erreichbar. Das CDU, SPD, FDP und AfD einer dann eigentlich folgerichtigen Vertagung des UWV-Antrages in eine Sitzung des dann vollständigen Rates nicht zugestimmt haben, lässt zumindest in Teilen am notwendigen Fingerspitzengefühl eines fairen politischen Umgangs mit politischen Mitbewerbern zweifeln. 

UWV-Fraktionsvorsitzender Uwe Wegner dazu: „So kann man natürlich ein unliebsames Thema schnell vom Tisch bekommen und scheinbar aus der Öffentlichkeit heraushalten. Ob es einer Fairness im politischem Umgang miteinander gerecht wird, auf diese Art und Weise anderen Fraktionen die Chance zu nehmen, ihre Anträge in großem Rahmen zu diskutieren und die erforderlichen Mehrheiten des vollständigen Gremiums erreichen zu können, muss jeder für sich selber mit seinem Gewissen beantworten. Und: natürlich auch den Bürgern gegenüber.“

Warum übrigens eine Drittelung der 30 Ratsmitglieder zu einem Ergebnis von 12 führt und wieso man bei „ …,33“ aufrundet, berichten wir noch an anderer Stelle ausführlich.

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