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Nachtragssatzung zur Straßenreinigung inkl. Winterdienst

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres eine Nachtragssatzung zur Straßenreinigung (und damit inbegriffen auch eine neue Gebühr für den Winterdienst) gegen die Stimmen der UWV-Fraktion beschlossen. 

Die UWV-Fraktion hatte sich noch im zuständigen Fachausschuss für eine Vertagung ausgesprochen. Die anderen Fraktionen stimmten jedoch gegen diesen Antrag. 

Matthias Müller hatte vergeblich an die anderen Fraktionen und deren Einsicht appelliert: „Jetzt einen Beschluss über diese Nachtragssatzung zu fassen, halten wir für schlichtweg falsch. Fakt ist, dass es Straßen im Gemeindegebiet gibt, die gar nicht im Verzeichnis der zu reinigenden und im externen Winterdienst zu berücksichtigenden Straßen aufgeführt sind. Dadurch stellen sich dann einige Fragen, die aus unserer Sicht erstmal zu klären gewesen wären, weil sie von Bedeutung für die Gebührenpflicht einzelner Anwohner sind.“

Nach Auffassung der Unabhängigen Wähler-Vereinigung wären zunächst folgende Fragen zu beantworten gewesen:

1. Wie kann es sein, dass im Straßenverzeichnis der Gemeinde, welches u. a. die Grundlage für die Vergabe von Leistungen an externe Firmen darstellen sollte, einige Straßen nicht aufgeführt sind?
Dies wäre zudem die Voraussetzung, um den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu erklären, ob und welche (Reinigungs)Pflichten sie ggfls. selber wahrnehmen müssen.

2. Für welche Straßen haben die externen Unternehmer tatsächlich bisher, welche konkreten Leistungen erbracht und abgerechnet sowie was genau ist mit diesen vertraglich vereinbart?

3. Sind die hierauf basierenden Rechnung mit dem bisher unvollständigen Straßenverzeichnis im Einklang stehend?

Nach dem aktuellen Stand der Sachlage könne man nach Auffassung von Müller bis zu einer abschließenden Prüfung nur mutmaßen, ob Bürger möglicherweise Gebühren zahlen, für die sie keine Leistung erhalten oder umgekehrt: ob Einzelne, bei denen vor der Türe Leistungen erbracht werden, für diese jedoch nicht mit Gebühren belastet werden.
 
Matthias Müller: „Wir wollen aber keine Mutmaßungen anstellen, sondern uns an Fakten orientieren. Es geht darum Unklarheiten und etwaige Missverständnisse zu beseitigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Solange Fragen im Raum stehen, halten wir einen Beschluss für falsch.“

Zudem bleibt die UWV-Fraktion bei ihrer seit Jahren bekannten Position, dass der Winterdienst nicht extern vergeben werden sollte. Vielmehr haben sich „Die Unabhängigen“ schon in ihrem Wahlprogramm 2020 für eine Stärkung des Bauhofes ausgesprochen. Müller: „Man kann dabei z. B. die Behauptungen, dass die externe Vergabe des Winterdienstes billiger sei mit einem einfachen Vergleich widerlegen: in Bad Münstereifel, wo die Kommune den Winterdienst selber durchführt, zahlen die Bürgerinnen und Bürger 1,12 € pro lfd. Meter, Stand Jahresbeginn 2023. In Weilerswist werden es künftig 2,83 € pro lfd. Meter sein."

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