Standpunkt: Bürgerbeteiligung und Bürgerservice

Bürgerbeteiligung und Bürgerservice
Jede Gemeinde lebt von der ehrenamtlichen Mitwirkung durch Bürgerinnen und Bürger z. B. in Vereinen, in Initiativen und auch als Einzelperson.

Bürger müssen definitiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Wir könnten uns vorstellen, möglichst viele von diesen zusätzlich als Experten auf ihrem speziellen Gebiet bei Entscheidungen mit einzubinden. Nur so lässt sich der in der Bürgerschaft vorhandene Sachverstand optimal nutzen. Es geht dabei um Wertschätzung in Form von Beteiligungsmöglichkeiten für die Weilerswister Bürgerschaft. Zwingend notwendig sind die Vorhaben transparent darzulegen. Projekte sind auf eine breitere Basis zu stellen, um einen gesellschaftlichen Konsens zu ermöglichen. 
Wir können uns vorstellen in den Fachausschüssen des Rates die in der Gemeindeordnung niedergeschriebene mögliche Einbindung der Bürger zu intensivieren. Dort heißt es z. B. „Die Ausschüsse können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.“ Wir sind der Auffassung, dass hier bisher nicht alle Potentiale in unserer Gemeinde genutzt werden.

Eine über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehende Bürgerbeteiligung muss dabei in Weilerswist zukünftig eine Selbstverständlichkeit sein: Bürgerversammlungen, Befragungen und Partizipation dürfen nicht als lästige Pflicht angesehen werden. Vielmehr bieten diese die Chance alle Bürgerinnen und Bürger mit einzubinden und “IHR” Weilerswist aktiv mitzugestalten.

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor: „Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.“

Wir stellen uns die Frage, warum trotz dieser Vorschrift der Verkauf des Kanalnetzes an den Erftverband – zweifelsohne eine Entscheidung von bedeutsamer wirtschaftlicher Tragweite - ohne öffentliche Diskussion vorangetrieben und entschieden wurde. Wir wollen dafür einstehen, dass zukünftig derartige millionenschwere Entscheidungen nur nach ausgiebiger Diskussion mit der Bürgerschaft getroffen werden.

Hier sehen wir die Gemeinde grundsätzlich in der Informationspflicht. Neben öffentlichen Diskussionen halten wir auch “Bürger-Werkstattgespräche” mit Betroffenen für vorstellbar. Bürgerinformation kann bereits eine einfache Postwurfsendung sein. Es darf nicht sein, dass Bürger, beispielsweise von Maßnahmen vor ihrer Haustüre überrascht werden. Es reicht eben nicht der Hinweis, dass sie sich die Informationen hätten selber beschaffen können, z. B. über Internet. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. 

Wir streben zudem eine Verbesserung des derzeitigen Internetangebots der Gemeinde an. Zunehmend erhalten elektronische Angebote der öffentlichen Hand Bedeutung. Das sog. eGovernment sollte weiter ausgebaut werden. Ebenso bedeutsam ist die Einrichtung eines funktionierenden Beschwerdemanagements mit kurzen Reaktionszeiten innerhalb der Gemeindeverwaltung.

Es sollte geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung eines sog. Bürgerhaushaltes möglich ist. Andere Kommunen praktizieren dies bereits. Dieses Wissen wollen wir uns zu Nutze machen. Wir möchten wissen, wie die praktischen Erfahrungen mit der Aufstellung des kommunalen Haushaltes durch mehr Einflussnahme durch die Bürger sind.

Unabhängig davon machen wir uns für andere Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates stark. Einwohnerfragestunden können hier anders gelebt werden. Derzeit müssen die Anfragen vor der Sitzung schriftlich eingereicht werden. Dies stellt für uns eine nicht nachvollziehbare Hürde dar. Wir möchten, dass Einwohner ihre Anliegen ohne vorherige Anmeldung in den politischen Gremien mündlich vortragen können. Je nach Komplexität der Frage, sind wir uns im Klaren darüber, dass nicht immer zu jeder Zeit eine voll umfängliche Antwort möglich sein wird. Im Sinne des Fragestellers sollte diese aber im Nachgang immer noch ausgiebig von der Verwaltung beantwortet werden.

Darüber hinaus möchten wir, dass ein Ausschuss für Bürgeranregungen eingerichtet wird. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht ausdrücklich vor, dass jeder das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen, schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

Wir stehen für Transparenz und wollen, dass diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung mehr an Bedeutung gewinnt. Hiermit wollen wir dem Eindruck entgegenwirken, dass Eingaben versanden. Mit einem für solche Angelegenheiten klar zuständigen Ausschuss, schaffen wir mehr Bürgerbeteiligung.

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